GZ-Logo

Startseite Boersentermine Kontakt impressum
Teilnahmebedingungen Datenschutzerklärung

Corona-Hygienemaßnamen

1. Aussteller und Besucher sind verpflichtet während der gesamten Veranstaltungsdauer einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Für Aussteller gilt die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasenschutzes auch während der Auf- und Abbauzeiten.
Dabei sind sog. FFP2 und FFP3 Masken zu bevorzugen. Bitte zu beachten: Masken mit Ventil sind aus Infektionsschutzgründen nicht gestattet.

2. Besucher müssen ihre komplette Adresse mit Telefonnummer beim Veranstalter hinterlassen. Zu diesem Zweck liegt an der Kasse eine Liste aus in die sie sich eintragen müssen.
Um das Prozedere zu vereinfachen wäre es hilfreich, wenn der Besucher einen bereits zu Hause vorbereiteten Zettel mit kompletter Adresse mitbringt (Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort und Telefonnummer).
Bei Betreten und Verlassen der Veranstaltung wird die Uhrzeit notiert.
Ein Einlaß zur Veranstaltung ist nur unter dieser Voraussetzung möglich.

3. Auf dem gesamten gekennzeichnete Außenbereich der Parkfläche herrscht             absolutes Rauchverbot.

4. Der Eingang erfolgt über die als Eingang beschilderte Türe, Ausgang über den       oberen Parkplatz. Im Saal herrscht Einbahnstraßenprinzip. 

5. Beim Anstellen vor den Einlaß ist der Sicherheitsabstand von 1,5  Meter einzuhalten. Zu diesem Zweck sind am Boden im Außenbereich auch Abstandsmarkierungen durch Absperrbänder getroffen.

6. Die Anzahl der Besucher die sich gleichzeitig im Veranstaltungraum aufhalten dürfen ist auf 60 begrenzt.

7.Der Aussteller ist für die Einhaltung der Abstandsregel an seinem Stand selbst        verantwortlich.
   
8.Beim Auf- und Abbau sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Mit dem Abbau darf erst um 16 Uhr begonnen werden. Ein vorheriger Abbau ist nicht gestattet. Ein Verstoß führt zum Ausschluß von weiteren Börsen.
   
Startseite Boersentermine Kontakt impressum
Teilnahmebedingungen Datenschutzerklärung