Corona-Hygienemaßnamen |
1. Aussteller und
Besucher sind verpflichtet während der gesamten
Veranstaltungsdauer einen
Mund-Nasenschutz zu tragen. Für Aussteller gilt die Pflicht
zum Tragen des
Mund-Nasenschutzes auch während der Auf- und Abbauzeiten. |
2.
Besucher müssen ihre komplette Adresse mit Telefonnummer
beim Veranstalter hinterlassen. Zu diesem Zweck liegt an der Kasse eine
Liste
aus in die sie sich eintragen müssen. |
3. Auf dem gesamten gekennzeichnete Außenbereich der Parkfläche herrscht absolutes Rauchverbot. |
4. Der Eingang erfolgt über die als Eingang beschilderte Türe, Ausgang über den oberen Parkplatz. Im Saal herrscht Einbahnstraßenprinzip. |
5. Beim Anstellen vor den Einlaß ist der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Zu diesem Zweck sind am Boden im Außenbereich auch Abstandsmarkierungen durch Absperrbänder getroffen. |
6. Die Anzahl der Besucher die sich gleichzeitig im Veranstaltungraum aufhalten dürfen ist auf 60 begrenzt. |
7.Der Aussteller ist für die Einhaltung der Abstandsregel an seinem Stand selbst verantwortlich. |
8.Beim Auf- und Abbau sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Mit
dem Abbau darf erst um 16 Uhr begonnen werden. Ein vorheriger Abbau ist
nicht gestattet. Ein Verstoß führt zum Ausschluß von weiteren Börsen.
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