- Teilnahmeberechtigt
sind sowohl private als auch gewerbliche Aussteller.
- Die
Teilnahme am Markt geschieht in jedem Fall und in jeder Hinsicht auf
eigene Gefahr des Anbieters. Der Veranstalter übernimmt
keinerlei Haftung für
Sach- und / oder Körperschäden und / oder Diebstahl
und / oder Brandschäden und / oder andere Schäden.
- Der
Ausstellerübernimmt für die von Ihm ausgestellten und
/ oder zum Verkauf angebotene Ton-, Bild- und / oder
Datenträger uneingeschränkt die volle
juristische Verantwortung. Insbesondere wird auf die Einhaltung
folgender Vorschriften hingewiesen:
§ 86 StGB (Verbreitung von Propagandamittel
verfassungswidriger Organisationen)
§86a StGB (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen)
§ 130 StGB (Volksverhetzung)
§ 130a StGB (Anleitung zu Straftaten)
§ 131 StGB (Verherrlichung von Gewalt; Aufstachelung
zum Rassenhaß)
§ 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen,
Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
§ 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften)
Der Jugend Medien Schutz-Report und BPS-Report sind Bestandteil der
Teilnamebedingungen.
Im abgeteilten 18er Raum / Bereich darf FSK 18 - auch sog. Pornos
angeboten werden.
- Der
Aussteller haftet für jeden durch Ihn oder seine
Begleitperson(en) verursachten Schäden
gegenüber dem Veranstalter.
- Der
Aussteller verpflichtet sich gemäß der
Gewerbeordnung deutlich sichtbar und dauerhaft ein Schild mit seinem
vollständigen Namen und seiner
vollständigen, ladungsfähigen Adresse anzubringen.
- Der
Aussteller hat für die Einhaltung von Gewerberechtlichen (
z.B.: Preisauszeichnungspflicht), steuerlichen und anderen
Vorschriften zu sorgen.
- Die
Standgebühr ist zahlbar vor Beginn der Veranstaltung, per
Scheck, Überweisung oder in bar. Bei Bezahlung am
Veranstaltungstag wird nur eine Barzahlung akzeptiert.
Die Mindeststandgröße beträgt 50 % der, zur
Anmietung angebotenen Einheit (Einheit
ist 1 lfd. Meter oder 1 Tisch siehe Anmeldeformular). Das sog. Ziehen
der Tische (Tische auf Lücke
stellen und Zwischenräume mit Bretter oder ähnlichem
überbrücken) ist
nicht gestattet. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 48 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn) kann vom Veranstalter eine
Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
- Der
Aufbau findet am Veranstaltungstag ab 8:30 Uhr statt.
Öffnungszeit für Besucher ist von 10 bis 16 Uhr
(Samstag) oder 17 Uhr (Sonn- und Feiertags). Änderungen
werden rechtzeitig bekanntgegeben.
- Mit
dem Abbau durch den Aussteller darf frühestens 30 Minuten vor
Veranstaltungsende begonnen werden.
- Fremdwerbung
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Bei
Verstoß, wie z.B.:
Verteilen von Werbematerial (Handzettel, sog. Flyern) ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von € 1000.- (in Worten:
eintausend) fällig.
- Der
Veranstalter hat das Hausrecht. Seine Anweisungen oder denen seiner
Erfüllungsgehilfen ist folge zu leisten.
- Wünsche
bezüglich der Örtlichkeit des Ausstellungsplatzes
werden, wenn möglich, berücksichtigt. Auf Grund von
Disposition des Veranstalters, Zahlungs- bzw.
Anmeldungseingang hat der Aussteller keinen Anspruch auf einen
bestimmten Ausstellungsplatz.
- Die
Bewirtung wird durch den Saaleigentümer durchgeführt;
sie liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des
Veranstalters.
- Eine
Stornierung der Veranstaltung durch den Aussteller ist bis 10 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung
bis 24 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn sind vom Aussteller 50 % der Standgebühr
zu erbringen. In jedem Fall
ist eine schriftliche Stornierung nötig. Bei Stornierung
weniger als 24 Stunden vor der Veranstaltung oder
Nichterscheinen des Ausstellers sind 100 % der Standgebühr
fällig.
- Der
Veranstalter kann 45 Minuten nach Ende der Aufbauzeit, freigebliebene,
obgleich bezahlte und reservierte Standflächen bei Bedarf
anderweitig vermieten.
- Der
Veranstalter kann Märkte verlegen oder absagen. In diesem Fall
hat der Veranstalter keinerlei Ansprüche gegen den
Veranstalter. Der Aussteller wird
frühmöglichst informiert.
- Bei
Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Teilnahmebedingungen bleibt die
Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen bestehen.
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